Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen Flughafenzubringer
City-Tours
Grundlage des Vertrages sind die allgemeinen
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von CITY-TOURS
Flughafenzubringer.
Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an.
Der Beförderungspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur wenn die Abfahrtszeit vom
Kunden eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung der Abfahrtszeit verfällt
jeglicher Beförderungsanspruch.
Treffpunkt bei der Ankunft ist der jeweilige MEETING-POINT in der
Ankunftsebene.
Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der
planmäßigen Ankunftszeit.
Für die Folgen von Verspätungen infolge von
unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen, Staus, höherer Gewalt (Unfall oder
KFZ-Panne) haftet City-Tours nicht.
City-Tourswartet bei der Ankunft maximal 60 Minuten (nach Landung).
Bei größeren Verspätungen, Ausfall des Fluges oder Verschiebung des
Fluges entfällt der Anspruch auf Beförderung.
Die Rückforderung des
Beförderungsentgeltes ist ausgeschlossen.
Eine Stornierung der Buchung ist nur bis 2 Wochen vor Reiseantritt
möglich.
Für spätere Stornierungen wird der gesamte Beförderungspreis in
Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unabwendbare Ereignisse.
Bei einer Buchung die kurzfristig (Reiseantritt kürzer als 2 Wochen)
erfolgt, werden im Fall einer Stornierung 50 % des Beförderungspreises
in Rechnung gestellt.
Auftragsänderungen, sowie Teilstornierungen
(Hin- oder Rücktransfer) werden mit einer Gebühr von € 30,-- in Rechnung
gestellt.
Der Beförderungspreis ist in BAR bei Abholung an unseren
Fahrer oder über das gebuchte Reisebüro zu entrichten. Firmenkunden erhalten
eine Rechnung zzgl. MwSt.